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Mietbedingungen |
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MIETBEDINGUNGEN von NORDHEIDE REISEMOBILE
e.K. Steinbecker Str. 104, D-21244
Buchholz tel. 04181 33583
A.
Abschluss des Mietvertrages
Mit Ihrer Bestellung auf der
Grundlage des Mietprospektes bieten Sie uns den Abschluss des Mietvertrages
verbindlich an. Der Mietvertrag kommt mit der Unterzeichnung der Bestellung
durch den Mieter und Vermieter zustande.
B.
Bezahlung
Bei Buchung des Reisemobiles wird eine Anzahlung von Euro 400,- fällig .Der
Vermieter kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Anzahlung nicht innerhalb
von 14 Tage nach Vertragsabschluss gezahlt wird. Die Restzahlung muss 6 Wochen
vor Mietbeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Sollte dieses nicht der Fall
sein, haben wir die Möglichkeit, das Reisemobil anderweitig zu vermieten. Bei
kurzfristiger Buchung ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Bei Übernahme des
Reisemobiles ist eine Kaution von 1000,-Euro in bar zu entrichten, die bei
ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und des Inventars an den Mieter
zurückgezahlt wird. Es gelten die Preise, der zur Zeit des Vertragsabschlusses
jeweils gültigen Mietpreisliste.
C.
Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im
Mietvertrag verbindlich. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
Kfz.-Haftpflicht unbegrenzt. Kfz.-Vollkasko 1000,-Euro Selbstbeteiligung und
Teilkasko je Schadensfall, Die Kosten für Verschleißreparaturen und fällige
Wartung. Außerdem stellen wir einen Parkplatz für ihr Fahrzeug und
Kofferaufbewahrung für die Zeit der Anmietung zur Verfügung, jedoch auf eigenes
Risiko und ohne Haftung. Wir stehen Ihnen 24 Stunden rund um die Uhr mit
„Rat und Tat„ zur Seite unter Tel.
(0049) 04181 33583. Nicht eingeschlossen im Tagesmietpreis sind:
Servicepauschale, Geschirr, Bettzeug, Fahrradhalter, Verkehrsschutzbrief, Gepäckversicherung
gegen Diebstahl,. Pass-/Visagebühren, eventuelle Kosten für einen zusätzlichen
Versicherungsschutz, Ihre An- und Abreise, Verpflegung und Nebenkosten,
Kraftstoff, Versicherungen für Gegenstände, die Sie in Ihrem eigenen Fahrzeug
lassen.
D.
Übergabe, Rücknahme
Rückgabezeit ist 10 Uhr. Übergabe erfolgt um 16 Uhr. Über- und Rückgabetag
zählen als 1 Tag. Am Samstag und Sonntag erfolgen keine Fahrzeugrücknahmen. Bei
Fahrzeugübernahme und bei Fahrzeugrückgabe ist ein Übergabeprotokoll mit
aktuellen Fotos zu unterzeichnen. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung wird
der vertragsgemäße Zustand des Fahrzeugs anerkannt. Der Mieter verpflichtet
sich, das Fahrzeug termingerecht, gereinigt und vollgetankt (nachtanken kostet
1,95-€ pro Liter) am Übergabe-Ort zurückzugeben. Erst mit der Unterzeichnung des
Rückgabeprotokolls durch den Mieter und Vermieter gilt die Rückgabe als erfolgt.
Er verpflichtet sich ebenfalls das angemietete Fahrzeug zur vertraglich
vereinbarten Zeit abzuholen, anderenfalls ist die Firma Nordheide Reisemobile
nicht mehr an den Mietvertrag gebunden. Bei verspäteter Rückgabe (nach 10:00Uhr)
verpflichtet sich der Mieter den dreifachen Tagesmietpreis für jeden
angefangenen Tag im Sinne der Tagesbemessung zu zahlen. Evtl.
Schadensersatzforderungen des Nachfolge-Mieters
gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters. Kaskoschäden
werden nach einem Gutachten abgerechnet. Die evtl. Kosten gehen zu Lasten
des Mieters. Der Mieter übernimmt die Reinigung des Reisemobiles. Anderenfalls
berechnen wir je 50,-€ für die Außenreinigung und 100,-€
für die Innenreinigung. Entstehen der Firma Nordheide Reisemobile
zusätzliche Reinigungskosten, so werden diese nach Aufwand abgerechnet und von
der Kaution einbehalten. .Zusätzliche Reinigungskosten werden nach Aufwand
berechnet. Bei nicht entleerter WC-Kassette berechnen wir 125,-Euro. Bei Verlust
und/oder Beschädigung von Einrichtungsgegenständen
bzw. des Inventars ist Ersatz zu leisten. Diese
Reparaturkosten sind vom Mieter zu tragen. Er haftet auch für das
Verschulden Dritter (z.B. Mitreisende).
E.
Rücktritt
Bei Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400,-Euro erhoben;
bis 60 Tage vor Mietbeginn 50%; bei mehr als 4 Wochen vor Mietbeginn
60% des Mietpreises;
zwischen 4 und 2 Wochen vor Mietbeginn 80% des Mietpreises; bei weniger als 2
Wochen vor dem Mietbeginn 90 % des Mietpreises. Wird das Fahrzeug nicht zum
vereinbarten Zeitpunkt übernommen, sind ebenfalls 100% des Mietpreises zu
entrichten. Wir sind berechtigt, das Fahrzeug dann anderweitig zu vermieten,
ggf. verringert eine Vermietung die Schadensersatzverpflichtung des Mieters.
Sollte das gemietete Fahrzeug zur Abholzeit aus Gründen, die der Vermieter nicht
verschuldet hat, nicht zur Verfügung stehen,
hat der Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten sofern der Vermieter
kein gleichwertiges Fahrzeug anbieten kann. In diesem Fall erhält der Mieter
bereits geleistete Zahlungen zurück. Weitergehende Rechte kann er nicht geltend
machen.
F.
Besondere Obliegenheiten des Mieters
Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter und seinen Familienangehörigen gelenkt
werden, sofern der Fahrer mindestens 25 Jahre alt ist und seit 3 Jahren einen
Führerschein der Klasse B oder C1 besitzt.
Es ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
zur Beförderung von explosiven ,leicht entzündlichen, giftigen ,radioaktiven
oder sonst gefährlichen Stoffen.
zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem
Recht des Tatlandes mit Strafe bedroht werden. zur Weitervermietung oder Verleihung.
Geländefahrten auf nicht befestigten Straßen und Bergpässen mit mehr als 18 %
Steigung
Fahrten in außereuropäische Länder und nach Lettland, Litauen, Estland,
Bulgarien, Rumänien und Serbien sind nur mit Zustimmung der Fa. Nordheide
Reisemobile zulässig.
G.
Verhalten im Schadensfall:
Für Fiat und Ford Reisemobile gilt eine 2 jährige Mobilitätsgarantie, die in
Anspruch genommen werden muss. Abschleppkosten, Hotelunterbringung, Leihwagen
und Ersatzteilbeschaffung werden zunächst von der Mobilitätsgarantie abgedeckt.
Nach Ablauf der 2 jährigen Garantie
übernimmt die EuropAssistance ( siehe Verkehrsschutzbrief ) den Pannenservice.
Der Mieter muss eine Fiat oder Ford Fachwerkstatt zur Behebung der reklamierten
Mängel aufsuchen, damit Garantie- oder Kulanz-Leistungen von in Anspruch
genommen werden können. Es gelten die Geschäftsbedingungen der EuropAssistance.
Reifenschäden und Glasschäden gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, dass
diese von der Versicherung getragen werden. Der Mieter ist gehalten bei
Feststellen ernsterer Mängel an dem Fahrzeug wie z.B. Kupplung schwergängig,
Radlagerschaden (Achsgeräusche), Fahrzeug zieht einseitig, Bremsweg
unverhältnismäßig lang, Fahrzeug verliert Öl usw., sowie bei Unfällen ( Der
Umfang des Schadens spielt keine Rolle) den Vermieter umgehend zu
benachrichtigen und eine Fiat/Ford-Fachwerkstatt aufzusuchen. Bei Nichtbeachtung
der Meldepflicht kann der Mieter für die Folgekosten haftbar gemacht werden. Da
das Fahrzeug im Regelfall sofort
nach der Rückgabe weitervermietet wird, kann der Vermieter in diesem Fall eine
vorzeitige Rückkehr verlangen, damit Zeit für die Reparatur bleibt.
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Ferner ist bei
Unfällen, außer dem Vermieter, auch die Polizei sofort
zu benachrichtigen. Zur
Schuldfrage dürfen gegenüber anderen Beteiligten keine Erklärungen abgegeben
werden, jedoch ist dem Vermieter eine verantwortliche, wahrheitsgemäße,
schriftliche Darstellung mit Skizze einzureichen, möglichst unter gleichzeitiger
Benennung von Zeugen. Bei Reparaturen über 200,-Euro ist der Vermieter zu
benachrichtigen. Die Reparaturkosten werden gegen Quittungsvorlage und Rückgabe
der Altteile erstattet. Der Mieter hat
das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln. Er ist verantwortlich für die Überwachung
der Verkehrssicherheit, des Öl- des Wasserstandes und des Reifendruckes. Er
verpflichtet sich, die während der Reise fällig werdenden Wartungskosten, wie
z.B. Ölwechsel, von Fachwerkstätten durchführen zu lassen. Die Kosten für
Wartung und Ölwechsel werden vom Vermieter getragen, wenn ein Nachweis für
durchgeführte Arbeiten vorgelegt wird.
H.
Haftung
Mit der Übernahme des Fahrzeuges geht das Halterrisiko auf den Mieter über. Bei
Unfällen und Verlust des Fahrzeugs haftet er für den eingetretenen Schaden -
sofern die abgeschlossene Versicherung greift, in Höhe der vereinbarten
Selbstbeteiligung - wenn er (bzw. der Fahrer) den Unfall oder den Verlust (mit-)
zu vertreten hat. Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern und
soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter (oder Fahrer)
den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der
Schaden durch Alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist oder
der Mieter es unterlässt, den Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen
Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen oder der Mieter (bzw. Fahrer) keine
gültige Fahrerlaubnis besitzt oder nicht befugt ist, von ihr Gebrauch zu machen.
Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265
-Durchfahrt- Höhe - gem. § 41 Abs. II Ziff. 6 StVO - verursacht werden.
I.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
und Gesetze in dem jeweiligen Reiseland sind Sie und Ihre Mitreisenden
verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichtbefolgung
dieser Bestimmungen erwachsen, gehen zu Lasten des Mieters.
Speicherung von Personaldaten:
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder
im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von
ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu
verarbeiten.
Schlussbestimmungen:
Alle Vereinbarungen, die zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,
sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. . Mündliche Nebenabreden
bedürfen der Schriftform. |
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