Die Betriebsanleitung für Ihr Mietmobil oder Ihr neu erworbenes Wohnmobil.
Einfuhren nach Skandinavien
Mehr Schnaps und Zigaretten erlaubt
Seit 1.Janaur 2004 gelten in den skandinavischen EU-Ländern bei Alkohol und Tabak die EU-Spielregeln. Als letzte haben sich diese Staaten in allen Punkten den einheitlichen Richtlinien angepasst. Urlauber, die nach Dänemark, Finnland und Schweden einreisen, dürfen demnach die selbe Freimenge an Alkoholika und Tabakwaren mitnehmen wie in andere Eu-Länder. Das sind:
zehn Liter Spirituosen, 20 Liter andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt, 90 Liter ein (davon maximal 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier).
800 Zigaretten, 400 Zigarillos,200 Zigarren, ein Kilo Rauchtabak.
Wer größere Mengen solcher Genussmittel mitführt, muss bei einer Kontrolle glaubhaft machen, dass die Waren ausschließlich für den privaten Verbrauch bestimmt sind. Das vierte skandinavische Land Norwegen erlaubt als Nicht-EU-Land nur einen Liter Wein, einen Liter hochprozentige Spirituosen und zwei Liter Bier oder -alternativ -zwei Liter Wein und zwei Liter Bier. Zusätzlich dürfen in diesen norwegischen Staat 200 Zigaretten eingeführt werden.
Der Deutsche Camping-Club weist hin:
Auf was muss ich bei Reisemobilen über 3,5 t achten?
Immer wieder kommt es bei Reisemobilisten gerade zu Beginn der Urlaubssaison zu Unsicherheiten, darauf weist der Deutsche Camping-Club e.V. aus aktuellem Anlass zu Beginn der Feriensaison hin: Was hat man bei einem Reisemobil über 3,5 t alles zu beachten? Gelten generell alle Lkw Verkehrszeichen? Benötigt man Warnwesten, Warnleuchten....

Überall, wo dieses Zeichen, Nr. 253 zu sehen ist, gilt: Verbot für Kfz. über 3,5 t zul. Gesamtgewicht, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse.
Wohnmobile über 3,5 t sind also auch davon betroffen, wobei das Gesamtgewicht für den ganzen Zug gilt. Beispiel: Ein Wohnmobil mit 2,8 t mit Anhänger, 0,75 t ergibt ein Gesamtgewicht von 3,55 t. Das Verbot gilt hier für die Kombination, weil 3,5 t überschritten werden.
Das LKW-Symbol kann auch auf Zusatztafeln zu finden sein und gilt auch hier für Wohnmobile über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger.

Dieses Überholverbot gilt ebenfalls für Wohnmobile über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Autobahnen für Wohnmobile über 3,5 t mit oder ohne Anhänger 80 km/h. Auf Landstraßen für Wohnmobile ohne Anhänger über 3,5 t bis 7,5 t: 80 km/h und auf Landstraßen für Wohnmobile mit Anhänger (gewichtsunabhängig) 60 km/h, so informiert der Deutsche Camping-Club.
Bei einem Wohnmobil über 3,5 t muss ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte mitgeführt werden. Eine Warnweste ist nicht erforderlich.
Wohnmobile über 3,5 t zul. Gesamtgewicht dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften bei Dunkelheit nur mit Standlicht oder Parkwarntafel parken.
Im Gegensatz zum Lkw unterliegt ein Wohnmobil nicht dem Sonntagsfahrverbot, wenn ein Anhänger mitgeführt wird.
Geänderte Vorschriften im Ausland
Urlauber aufgepasst
Italien: Warnwesten- Pflicht
Die seit 1. April 2004 in Italien geltende Tragepflicht von Warnwesten gilt laut Eu - Kommission auch für ausländische Kraftfahrer. Es handle sich um eine Verhaltensvorschrift wie etwa ein Tempolimit. Auch deutsche Urlauber müssen also Warnwesten tragen, wenn sie ausserorts bei Pannen oder Unfällen ihr Fahrzeug verlassen. Italien- Urlauber sollten daher immer eine Warnweste griffbereit haben. Wer keine Warnweste trägt, muss mit mindestens 33,60 Euro Bußgeld rechnen. Ähnlich hoch ist das Bußgeld für Kraftfahrer, die tagsüber außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Licht fahren. Seit Juli 2003 gilt in Italien ganzjährig die Lichtpflicht.
Drakonische Strafen
Italien sagt "dem Alkohol am Steuer" den Kampf an !
Es droht der Entzug des Führerscheines und der Fahrzeugpapiere. Ab 1,5 Promille kann das Fahrzeug enteignet und zwangsversteigert werden !!!
Spanien: Tempolimit für Mobile
Auch in Spanien sind neue Verkehrsvorschriften in Kraft. Beim Tempo sind Reisemobilsten besonders betroffen: Reisemobile dürfen auf Landstraßen nicht mehr schneller als 70 (bisher 80) km/h fahren, auf Schnellstraßen nur noch mit 80 km/h ( bisher 90 ) und auf Autobahnen mit 90 km/h (100).Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 10 bis 19 km/h überschreitet und erwischt wird, muss bis zu 150 Euro bezahlen.
Während der Fahrt darf der Fahrer nur telefonieren , wenn eine Freisprechanlage ohne Kopfhörerinstalliert ist. Kraftfahrer, die eine Zapfsäule ansteuern, müssen beim Auftanken Radio wie Handy ausschalten.
Hinten überstehende Ladungen muss eine 50 mal 50 Zentimeter rot -weiß schraffierte Warntafel kennzeichnen . Fahrer, deren Fahrzeug mit einer Panne oder nach einem Unfall liegen bleibt, sind ab 24. Juli 2004 verpflichtet, eine reflektierende Warnweste zu tragen, wenn sie das Fahrzeug verlassen. Warnblinker sind einzuschalten, wenn die vorgesehene Mindestgeschwindigkeit (etwa 60 km/h auf Autobahnen) nicht eingehalten werden kann. Fahrzeuginsassen, die älter als drei Jahre, jedoch nicht größer sind als 1,50 Meter, müssen eine ihre Statur angepasste Rückhaltevorrichtung verwenden oder Sicherheitsgurte benutzen. Radfahrer haben dann Vorfahrt vor links und rechts abbiegende Kraftfahrern, wenn die dabei den Weg des Radfahrers kreuzen.
